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Die Sozialen und Kulturellen Einrichtungen der austro mechana

Im Bereich der mechanisch musikalischen Rechte gibt es grundsätzlich keine Sozialabzüge. Als Ausnahme davon ist gesetzlich festgelegt, dass 50 % der Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung sozialen und kulturellen Einrichtungen (SKE) gewidmet werden muss. Für die Vergabe der Mittel im Einzelnen ist ein Verwaltungsrat SKE mit Ausschüssen für Soziale Einrichtungen, Förderungen der E-Musik und Förderungen der U-Musik eingerichtet

Wichtige Themen für Mitglieder

Ausführliche Details über die Richtlinien für die Vergabe der Mittel, das Budget und die SKE-Jahresberichte finden Sie auf der Homepage der SKE. Zum Seitenbeginn

SKE

Ansprechpartner

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Mag. Markus Lidauer
Tel: +43 (0)1 713 69 36
Fax: +43 (0)1 717 87 659

www.ske-fonds.at


AUSTRO MECHANA
Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.
1031 Wien , Postfach 55 | T +43 (0)1 717 87-0 | F +43 (0)1 712 71 36
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