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Staatsaufsicht

Eine Verwertungsgesellschaft darf ihre Geschäftstätigkeit gemäß dem Verwertungsgesellschaften-Gesetz nur aufgrund einer Betriebsgenehmigung ausüben. Weiters überwacht die  Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften (KommAustria)  insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen des Verwertungsgesellschaften-Gesetzes.

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AUSTRO MECHANA
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