Musikbenutzer Mitglieder

Wie wird man Mitglied

Durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der austro mechana.

Ein Beitritt bei der austro mechana ist allerdings nur dann sinnvoll und möglich, wenn zumindest eines Ihrer Werke bereits auf eine der nachstehenden Arten verwertet wurde:

  • durch eine Vervielfältigung auf einem bereits im Handel erhältlichen Tonträger (CD, MC etc.) oder
  • durch eine Aufführung bei einer öffentlichen Veranstaltung oder
  • durch eine Sendung (Hörfunk oder Fernsehen) oder
  • durch eine Zurverfügungstellung in Netzen (Internet, Mobilfunknetz).
Details über die Aufnahmebestimmungen als Bezugsberechtigte/r finden Sie in unserem Informationsblatt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, senden Sie uns bitte Ihren Aufnahmeantrag, Sie erhalten danach die Beitrittsunterlagen für die austro mechana gemeinsam mit den Formularen für die AKM zugesandt.

Mit dem so genannten Dispositionsformular geben Sie uns Ihre Daten für Schriftverkehr, Überweisung und steuerliche Behandlung Ihres Tantiemenaufkommens bekannt. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, ist es erforderlich, dass Sie uns über jede Änderung dieser Daten schriftlich informieren.

Bei Abschluss des Wahrnehmungsvertrages ist eine einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 55,- (inklusive 20 % Ust) an die austro mechana zu zahlen. Der Erlagschein für die Einzahlung wird mit der Bestätigung der Aufnahme als bezugsberechtigtes Mitglied zugeschickt. 

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Mitgliedschaft

Ansprechpartner

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Gabriele Allgaier
Tel: +43 (0)1 717 87 631
Fax: +43 (0)1 712 71 36

AUSTRO MECHANA
Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.
1031 Wien , Postfach 55 | T +43 (0)1 717 87-0 | F +43 (0)1 712 71 36
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