Multimedia Produktion
Wie werde ich Vertragspartner?
Dies geschieht durch den Abschluss eines Einzelvertrages für Produzenten auf Basis des Gesamtvertrages zwischen dem Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs. Details dazu finden Sie unter "Musiknutzer- Multimedia Produktion".
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Kann ich pro Produktion zwischen Pauschal- und Nichtpauschal-Variante wählen?
Nein, Sie müssen sich als Vertragspartner entscheiden, ob Sie während der Vertragslaufzeit für alle Produktionen entweder die pauschalierte oder die nicht pauschalierte Abrechnung wünschen.
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Kann ich pro Produktion zwischen großer und kleiner Pauschale wählen?
Ja, Sie haben als Vertragspartner beim Einsatzzweck der "firmeninternen, unentgeltlichen, öffentlichen Aufführung" die Wahlmöglichkeit zwischen der "kleinen" (bis 50 Stück) und der "großen" Pauschale (bis 500 Stück).
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Ist für Musik auch zu zahlen, wenn Sie nur im Hintergrund hörbar ist?
Ja, denn ob geschützte Musik innerhalb einer Multimediaproduktion nur im Hintergrund oder vordergründig hörbar ist, macht hinsichtlich der daran zu erwerbenden Rechte grundsätzlich keinen Unterschied. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Musik um sogenannten "O-Ton" bei einer Veranstaltung handelt.
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Ich weiss nicht, wie viele Kopien mein Auftraggeber anfertigen wird
Da unsere Lizenzgebühren grundsätzlich immer von der Höhe der Stückzahl abhängig sind, ist die Angabe der Anzahl der Kopien unerlässlich. Sollte der Auftraggeber vom Produzenten das Recht erworben haben, selbst die Kopien anfertigen zu lassen, kann die Meldung, wie viele Kopien hergestellt wurden bzw. der Erwerb der Vervielfältigungsrechte auch durch den Auftraggeber erfolgen.
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Ich weiss nicht, wofür mein Auftraggeber die Kopien verwenden will
Da unsere verschiedenen Tarife an den jeweiligen Einsatzzweck der Kopien anknüpfen, ist dies eine ganz wesentliche Information, ohne deren Vorliegen wir keine Werknutzungsbewilligung erteilen können.
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