Warum muss ich eine CD bei der austro mechana anmelden ?
Grundsätzlich muss jede Audio-Produktion bei unserer Gesellschaft angemeldet werden, damit wir überprüfen können, ob bzw. in welchem Ausmaß die von unserer Gesellschaft vertretenen Rechte betroffen sind.
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Wieviel muss ich an die austro mechana bezahlen ?
Details zur Lizenzgebühr
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Muss ich auch für eigene Werke etwas bezahlen ?
Audio-Produktion mit Eigenkompositionen
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Muss auch für Promotion-Exemplare eine Lizenzgebühr bezahlt werden ?
Grundsätzlich ist jede Verbreitung vergütungspflichtig. Im Falle einer kostenlosen Weitergabe werden die geltenden Mindestlizenzen pro Tonträger-Kategorie als Berechnungsbasis herangezogen.
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Muss auch für eine Benefiz-Produktion eine Lizenzgebühr bezahlt werden?
Grundsätzlich ist jede Verbreitung vergütungspflichtig. Im Falle einer
Benefiz-Produktion, deren Reinerlös nachweisbar einem uneigennützigen Projekt zufließt, wird die Lizenzgebühr unabhängig vom tatsächlichen Verkaufspreis auf Basis der geltenden Mindestlizenzen pro
Tonträger-Kategorie berechnet.
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Worauf muss ich achten, wenn ich eine CD produzieren will ?
Alles über die Anmeldung einer Audio-Produktion
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Wie komme ich zu einer Freigabe (Herstellungsgenehmigung) ?
Alle Presswerke (Herstellerfirmen) sind vertraglich verpflichtet, Audio-Produktionen nur nach Vorliegen einer Freigabe (Herstellungsgenehmigung) an ihre Kunden auszuliefern.
Bevor wir eine Genehmigung erteilen können, benötigen wir eine Produktionsanmeldung, um prüfen zu können, ob bzw. in welchem Ausmaß die von unserer Gesellschaft vertretenen Rechte betroffen sind.
Details zur Anmeldung >>
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Wie finde ich heraus, wer die Urheber eines Werkes sind ?
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Produzenten, die Urheber der Werke, die auf einer Audio-Produktion veröffentlicht werden sollen, herauszufinden. Vor allem Internet-Suchmaschinen stellen hierfür eine wertvolle Hilfe dar.
Ist es Ihnen - trotz aller Bemühungen - nicht möglich, die Urheber eines Werkes zu eruieren, senden Sie uns bitte ein Mail mit allen Ihnen verfügbaren Daten (Titel, Originalinterpret, Datenquelle etc.)., die uns für eine eindeutige Zuordnung nützlich sein könnten.
Bitte beachten Sie, dass der Titel eines Werkes alleine zumeist nicht ausreicht, um ein Werk eindeutig identifizieren zu können. Es hat daher wenig Sinn, uns eine Liste mit Werktitel ohne zusätzliche Angaben zu senden.
Achtung: Der Gesetzgeber
schreibt vor, dass die Urheber eines Werkes auf dem Endprodukt
angeführt werden müssen. Bitte achten Sie daher darauf, dass auf dem
Inlay oder im Booklet nicht nur die Titel der einzelnen Werke sondern
auch die Namen aller Urheber (Komponisten, Texter, Musikverlage)
angedruckt sind.
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Was muss auf eine CD gedruckt werden ?
Aus der Sicht der austro mechana muss nur der Schriftzug "aume" ("AUME") oder "austro mechana" (AUSTRO MECHANA") auf die CD (oder jede anderen Form von Tonträger) gedruckt werden, zum Zeichen dafür, dass diese Produktion bei unserer Gesellschaft angemeldet wurde und wir die Werknutzungsbewilligung erteilt haben.
Sie können unser Logo als Vorlage benutzen, sind aber nicht daran gebunden. Der Schriftzug kann in Größe und Form an das graphische Umfeld angepasst werden.
Alle weiteren Angaben auf einer CD, die Sie vielleicht von anderen Produktionen kennen, stehen in keinem Zusammenhang mit den von unserer Gesellschaft vertretenen Rechten und liegen üblicherweise im Ermessen des Produzenten.
Achtung: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Urheber eines Werkes auf dem Endprodukt angeführt werden müssen. Bitte achten Sie daher darauf, dass auf dem Inlay oder im Booklet nicht nur die Titel der einzelnen Werke sondern auch die Namen aller Urheber (Komponisten, Texter, Musikverlage) angedruckt sind.
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Wie komme ich zum austro mechana-Logo ?
austro mechana - Logo
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Wie komme ich zu einer EAN-Nummer (Barcode) ?
Details zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der
GS1 Austria GmbH.
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Kann ich meine CD auch im Ausland herstellen lassen ?
Grundsätzlich können Sie jede in- oder ausländische Herstellerfirma mit der Vervielfältigung Ihrer Produktion beauftragen.
Wenn Sie sich für eine ausländische Firma entscheiden, geben Sie uns bitte in Ihrer Anmeldung auch eine Faxnummer oder Mailadresse bekannt, da uns nicht zu allen ausländischen Herstellerfirmen die aktuellen Kontaktdaten vorliegen.
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Wie schütze ich meine Werke ?
Jede schöpferische Leistung, wie z.B. die Schaffung eines Musikwerkes, ist Kraft der Bestimmungen des österreichischen Urheberrechtsgesetzes urheberrechtlich geschützt.
Details zum Urheberrecht >>
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Kann ich ein Pseudonym verwenden und wie melde ich es an ?
Details zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage unserer Schwestergesellschaft
AKM unter Musikschaffende / Fragen & Antworten.
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Wie schütze ich unseren Band-Namen ?
Bitte wenden Sie sich an das österreichische
Patentamt.
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Wer vertritt meine Rechte als Produzent ?
Bitte wenden Sie sich an die
LSG (Leistungsschutzgesellschaft) ?
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Wer vertritt meine Rechte als Interpret (Künstler) ?
Bitte wenden Sie sich an die
ÖSTIG (Österreichische Interpretengesellschaft).
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Wer ist der Interpret eines Musikwerkes ?
Interpret ist eine andere Bezeichnung für Künstler bzw. Artist. Interpret kann sowohl eine Einzelperson als auch eine Gruppe von Personen (Band) sein.
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Was versteht man unter einer Katalognummer ?
Die Katalognummer ist eine individuelle Bezeichnung einer Produktion, die vom Produzenten vergeben und auf dem Tonträger angedruckt wird.
Eine Katalognummer ist nicht zwingend erforderlich und es gibt keine formalen Beschränkungen (alphanumerische Zeichenkette).
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Was ist ein Label ?
Label ist die individuelle Bezeichnung aller Produkte
eines Produzenten bzw. aller Produkte einer bestimmten Produktgruppe
eines Produzenten. Die Verwendung eines Labels ist nicht zwingend erforderlich.
Weitere Informationen zum Thema Label (z.B. Labelanmeldung, Labelabrechnung) und Label-Code (LC-Nummer) finden Sie auf der Homepage der LSG
(Leistungsschutzgesellschaft).
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Was ist der Labelcode (LC-Nummer) ?
Der Labelcode (LC-Nummer) ist in Zusammenhang mit dem Label zu sehen und wird nur für die Verrechnung der Sendelizenzen in Deutschland benötigt.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Homepages der LSG (Leistungsschutzgesellschaft; in Österreich) und der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten; in Deutschland).
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Was versteht man unter einem Verlag bzw. Musikverlag ?
Der Verlag ist ein auf die Vermarktung von Musikwerken
spezialisiertes Unternehmen.
Im sog. Verlagsvertrag wird zwischen dem
Verlag und den betroffenen Urhebern vereinbart, was die Rechte
und Pflichten der Vertragspartner sind und in welchem Verhältnis die
Tantiemen für die im Verlagsvertrag geregelten Nutzungen zwischen den
Vertragspartnern aufgeteilt werden.
Der Abschluss eines Verlagsvertrages ist weder für die Urheber noch für den Verlag verpflichtend.
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