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Multimedia Produktion

Was ist eine Multimedia-Produktion ?

Eine Multimedia-Produktion ist eine Verbindung von Musik (mit oder ohne Text) mit anderen Werken wie zum Beispiel Film, Foto, bildene Kunst u.ä. Diese kann offline (auf Datenträgern wie z.B. CD-ROM, DVD, nicht-digitalen Medien wie VHS-Kassette) oder online (z.B. im Internet, s. eigenen Menüpunkt „Online“) erfolgen.

Welche Musikrechte sind für eine Multimedia-Produktion zu erwerben ?

In dem Ausmaß, in dem urheberrechtlich geschützte musikalische Werke in Multimedia-Produktionen verwendet werden, sind die entsprechenden Nutzungsbewilligungen im Voraus einzuholen und die Lizenzgebühren zu bezahlen. Folgende Bereiche sind zu unterscheiden:

  1. Recht der Vervielfältigung und Verbreitung
  2. Synchronisations - bzw. Herstellungsrecht
  3. Recht der öffentlichen Aufführung
  4. Leistungsschutzrecht

1. Recht der Vervielfältigung und Verbreitung
Wird der Urheber bzw. Verleger von uns vertreten, so ist das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung bei uns zu erwerben. Der Tarif richtet sich nach dem letztendlichen Einsatzzweck, der Länge des Musikinhaltes sowie nach der Stückzahl.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung auch bei Verwendung von Archivmusik von der austro mechana zu erwerben sind. Dies gilt auch im Falle von Auftragsmusik, sofern der Auftragskomponist von uns vertreten wird.

2. Synchronisations- bzw. Herstellungsrecht
Bei Multimedia-Produktionen ist zuerst vom jeweiligen Urheber bzw. Verlag das Synchronisations - bzw. Herstellungsrecht zu erwerben. Die Forderungen der Rechteinhaber zur Abgeltung des Herstellungsrechtes sind je nach Musikwerk, Verwendungszweck, Einsatzumfang, etc. sehr unterschiedlich. Erfahrungsgemäß liegen sie für Wirtschaftsfilme, Verkaufsvideos, firmeninterne Imagefilme etc. bei ca. € 2,50 pro Musiksekunde für eine Auswertung in Österreich bei einer Mindestpauschale von ca. € 250,-, in Einzelfällen werden aber auch weit höhere Entgelte verrechnet. Für Spielfilmproduktionen und unabhängige Fernsehproduktionen können wir keine Erfahrungswerte liefern.

Über schriftliche Anfrage identifiziert die austro mechana den für Österreich zuständigen Musikverlag bzw. Rechteinhaber (diese Anfrage ist kostenpflichtig, wobei Kosten nur dann anfallen, wenn wir den zuständigen Verlag bzw. Rechteinhaber auch tatsächlich nennen können). Alle unsere Auskünfte werden schriftlich erteilt. Anfragen richten Sie bitte an Frau Karin Schober-Schärf (e-mail: karin.schober-schaerf@aume.at).

3. Recht der öffentlichen Aufführung

  1. firmeninterne, unentgeltliche öffentliche Aufführung
    Soweit nicht bereits Verträge für die Abgeltung der öffentlichen Aufführung mit der AKM bestehen, können Sie das Recht zur unentgeltlichen öffentlichen Aufführung im firmeninternen Bereich zusätzlich zum Recht der Vervielfältigung und Verbreitung von der austro mechana erwerben, und zwar auf Lebenszeit des Bildtonträgers für ganz Österreich. Das von der austro mechana für die AKM mitfakturierte Entgelt entspricht im Regelfall einem Zuschlag von 100% des für die Vervielfältigung und Verbreitung fakturierten Entgeltes.
  2. entgeltliche öffentliche Aufführung
    Das Recht zur entgeltlichen Aufführung (z.B. auf Messen, sonstigen Veranstaltungen, bei denen der Besucher ein Eintrittsgeld bezahlt, etc.) ist direkt mit der AKM bzw. im Ausland mit der jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaft zu klären.

4. Leistungsschutzrecht
Wird bei der Vertonung einer Multimediaproduktion Musik von einem Handelstonträger (z.B. CD) verwendet, so ist für die Verwendung der jeweiligen Aufnahme das Leistungsschutzrecht vom jeweiligen Tonträgerproduzenten zu erwerben. Bei Archivmusik ist dieses bereits im Tarif des Archivmusikverlages inkludiert, bei Auftragsmusik ist dieses Recht in der Regel vom Auftragskomponisten in seiner gleichzeitigen Eigenschaft als Produzent zu erwerben.


Für welche Arten von Multimedia-Produktionen vergibt die austro mechana die Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung ?

Wirtschafts-, Bildungs-, Unterrichts-, Lehr- und Dokumentarfilme
Für diesen Bereich wurde von der austro mechana mit dem Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs ein Gesamtvertrag abgeschlossen, welcher eine langfristige Zusammenarbeit von Produzenten mit der austro mechana regelt und vergünstigte Tarife vorsieht. Siehe dazu auch unter "Tarife".

Spielfilme/Kinofilme
Die Rechte zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung an der Filmmusik werden für den Einsatz in Kino- und im Fernsehen nicht von der austro mechana wahrgenommen, sondern vom Urheber/ Verleger direkt. Die austro mechana vertritt aber die Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung beim Verkauf bzw. Vermieten an das Publikum ("Stücklizenz" für DVD, Video und dergleichen).

Musikvideos, Konzertvideos, Kabarett
Konzertmitschnitte, Musikdokumentationen, Musikvideoclips, etc auf Video, DVD, CD-ROM, etc. zum Zweck des Verkaufes oder der Weitergabe als Promotionexemplare.

Premium-Bildtonträger / Special Product
Multimediaproduktion, die typischerweise einem anderen Produkt als Kaufanreiz für dieses Produkt beigegeben wird (z.B. eine CD-ROM oder DVD als Beilage zu einer Zeitschrift) oder z.B. als Werbeexemplar oder Geschenk an Kunden abgegeben wird.

Mixed-Mode-CDs, CD-Xtra
Datenträger, der neben einem reinen Audio-Teil noch einen Datenteil enthält. Der Datenteil ist im PC, der Audio-Teil auch in einem herkömmlichen CD-Player abspielbar. Überwiegt der Audio-Teil, werden die Tarife für Audio-Produktionen angewendet, anderenfalls der Tarif für die entsprechende Multimedia-Kategorie.

Power Point Präsentationen
Multimedia-Dateien mittels Laptop oder PC, die während der Präsentation direkt von der Festplatte des Laptop bzw. PC abgespielt werden. Für Power Point Präsentationen wird der Tarif für Wirtschaftsfilme angewendet.

Computerspiele
üblicherweise auf DVD oder CD-ROM, abzuspielen über den PC oder spezielle Spielekonsolen (z.B. Playstation). Direkte Verträge der Rechteinhaber mit den Produzenten von Computerspielen werden von der austro mechana üblicherweise akzeptiert. Unter dieser Voraussetzung sind keine Lizenzgebühren an die austro mechana zu entrichten, anderenfalls gilt der Tarif für die entsprechende Multimedia-Kategorie.

Sonderfälle

bei folgenden Sonderfällen wird üblicherweise das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung nicht gesondert von der austro mechana erworben, sondern ist für eine beschränkte Anzahl von Kopien bereits im Entgelt für das Synchronisations- bzw. Herstellungsrecht enthalten.

  1. TV-Produktionen zu Sendezwecken (ausgenommen Werbung)
    Bei Eigen- oder Auftragsproduktion eines TV-Senders für die Ausstrahlung im TV ist der Erwerb der Vervielfältigungs- und Herstellungsrechte grundsätzlich durch die Verträge des TV-Senders mit den Verwertungsgesellschaften geregelt. Wird die TV-Produktion hingegen von einem unabhängigen Produzenten zur Ausstrahlung im TV hergestellt (unabhängige Fernsehproduktion), so ist im Regelfall dieser für den Rechterwerb verantwortlich. Bei Co-Produktionen zwischen TV-Sender und unabhängigen Produzenten kommt es auf die konkreten Umstände an, insbesondere was vertraglich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
  2. Festival-/Wettbewerbs-/Studenten-/Akademiefilme
    Filme für den Einsatz in Filmfestivals, Wettbewerben, etc.; Hinsichtlich der weiteren Auswertung auf Video, DVD, etc. siehe oben unter Spielfilme.
  3. TV-, Kino- und Rundfunk-Werbespots
    Spots für den Einsatz im TV, Kino oder Rundfunk. Hinsichtlich der etwaigen weiteren Auswertung auf Video, DVD, CD-ROM etc. siehe oben unter Wirtschaftsfilme.

Meldung einer Multimedia-Produktion

In Abstimmung mit dem Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs haben wir ein allgemeines Meldeformular entwickelt, dass Sie als PDF-Dokument oder als Excel-Datei downloaden können. Wir bitten Sie, diese Meldungen für alle Produktionen an uns zu senden, damit wir diese registrieren können. Wenn keine urheberrechtlich geschützte Musik oder überhaupt keine Musik verwendet wird, fallen seitens der austro mechana selbstverständlich keinerlei Gebühren an.
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Ansprechpartner

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Karin Schober-Schärf
Tel: +43 (0)1 717 87 636
Fax: +43 (0)1 712 71 36

AUSTRO MECHANA
Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.
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