Was versteht man unter einer Audio-Produktion ?
Audio-Produktionen sind Aufnahmen von Musik- und/oder Sprach-Werken auf analogen oder digitalen Medien zu
handelsüblichen Zwecken (Verkauf, Promotion).
Die bekanntesten Medien sind:
- alle CD-Formate (z.B. CD-LP, CD-Maxi, CD-Single, SuperAudio-CD, MixedMode-CD)
- DVD-Audio (nicht DVD-Video)
- alle Vinyl-Formate (z.B. LP, Maxi-Single, Single, EP)
- Musicassette
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Welche Rechte sind für eine Audio-Produktion erforderlich ?
Die austro mechana vertritt die Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung an musikalischen Werken. Gegen Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühr erteilt sie dafür die sogenannte Werknutzungsbewilligung.
Für eine Bearbeitung ist allerdings eine individuelle Zustimmung der betroffenen Rechteinhaber notwendig.
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Wie wird die Lizenzgebühr für eine Audio-Produktion berechnet ?
Mehrere Kriterien beeinflussen die Höhe der Lizenzgebühr
- Verwendungszweck
- Musikalischer Inhalt
- Nutzungsumfang
Verwendungszweck:
Die Lizenzgebühr beträgt grundsätzlich 10% des Detailverkaufspreises (exklusive Umsatzsteuer) pro Tonträger vorbehaltlich der
Mindestlizenzen pro Tonträgerkategorie. Wird eine Audio-Produktion (oder ein Teil der gesamten Auflage) kostenlos verbreitet,
ist dafür die entsprechende Mindestlizenz pro Tonträger-Kategorie zu bezahlen.
Musikalischer Inhalt:
Natürlich muss nur für die Nutzung von Werken, die noch urheberrechtlichen Schutz genießen und deren Urheber
von uns vertreten werden, eine Lizenzgebühr an unsere Gesellschaft bezahlt werden. Unser Anteil (in %) an einer
Audio-Produktion berechnet sich grundsätzlich aus der Spieldauer der durch unsere Gesellschaft vertretenen Werke
im Verhältnis zur Gesamtspieldauer der Audio-Produktion.
Nutzungsumfang:
Aus den Kriterien "Verwendungszweck" und "Musikalischer Inhalt" können wir die Lizenzgebühr,
die pro Tonträger an unsere Gesellschaft zu entrichten ist, berechnen. Die Gesamtsumme ergibt sich aus der
Multiplikation dieser Lizenzgebühr mit der Anzahl der hergestellten Tonträger.
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Muss auch für Eigenkompositionen eine Lizenzgebühr bezahlt werden ?
Die austro mechana erteilt auf Wunsch der Bezugsberechtigten die
Werknutzungsbewilligung unter Verzicht auf das Inkasso von Lizenzgebühren für alle oder einzelne Werke. Folgende Voraussetzungen
müssen vorliegen:
- Der Produzent/die Produzenten ist/sind zugleich Urheber aller von dem Verrechnungsverzicht betroffenen Werke auf der
gegenständlichen Audio-Produktion.
- Die Urheber der betroffenen Werke sind entweder Mitglieder unserer Gesellschaft oder haben ihre Rechte noch an keine
andere Verwertungsgesellschaft im In- oder Ausland abgetreten.
- Die Urheber der betroffenen Werke sind die alleinigen Inhaber der Urheberrechte, es werden keine Rechte Dritter genutzt,
wie z.B. (Mit-)Urheber, die nicht als Produzenten beteiligt sind, oder Musikverlage, mit denen vertragliche Regelungen über
eine Beteiligung an den Tantiemen getroffen wurden.
- Die gegenständliche Audio-Produktion wird von den
Produzenten/Urhebern auf eigenes Risiko und zum ausschließlich eigenen Nutzen hergestellt.
Für die Abwicklung einer Produktionsmeldung, für die wir auf das Inkasso von Lizenzgebühren verzichten, ist eine einmalige Administrationsgebühr von EUR 25,00 (inklusive 20% Umsatzsteuer) an die austro mechana zu entrichten.
Ein Inkasso-Verzicht wirkt sich nur auf eine konkrete Produktion aus. Tantiemen-Ansprüche für andere Nutzungen, wie z.B. Konzerte
oder Radio/TV-Ausstrahlungen, sind davon nicht betroffen.
Allerdings reduziert ein Inkasso-Verzicht die Berechnungsbasis für
unsere Pauschalabrechnungen (z.B. Zinserträge, Zuschlag) und
für SKE-Alterszuschüsse. Dieses Faktum sollte bei der Überlegung, ob ein Inkasso-Verzicht beantragt wird oder nicht,
berücksichtigt werden.
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Wer ist für die Anmeldung einer Audio-Produktion verantwortlich ?
Die Anmeldung einer Audio-Produktion erfolgt üblicherweise durch den
Produzenten.
Wir verstehen unter Produzent die Person/die Firma, die im wirtschaftlichen Sinne für die gegenständliche Audio-Produktion
verantwortlich ist.
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Wie melde ich eine Audio-Produktion an ?
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung unser Formular "Produktionsmeldung".
Dieses Formular steht Ihnen sowohl zum Download (als
PDF- und als
EXCEL-Datei) als auch
als Online-Formular zur
Verfügung.
Die wichtigsten Daten für eine Produktionsmeldung im Überblick
(Erläuterungen zu
den einzelnen Punkten finden Sie sowohl in den zum Download angebotenen Dateien als auch im Online-Formular.):
Produktionsdaten
- Produktionstitel
- Interpret
- Katalognummer
- Labelname
Musikalischer Inhalt
- Werktitel
- Urheber
- Spieldauer
Nutzungsdaten
- Tonträger-Format
- Auflage
- Herstellungsfirma
- Verkaufspreis
- Anzahl Promotionexemplare
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Wie ist der zeitliche Ablauf für die Anmeldung einer Audio-Produktion ?
Wir benötigen die Produktionsmeldung in jedem Fall vor der physischen Herstellung der Tonträger. Anhand der gemeldeten Daten stellen wir fest, ob bzw. in welchem Ausmaß die von unserer Gesellschaft wahrgenommenen Rechte betroffen sind und ob bzw. in welcher Höhe eine Lizenzgebühr an unsere Gesellschaft zu entrichten ist.
Mit vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr ist die Werknutzungsbewilligung dem Antragsteller erteilt.
Anschließend wird der Fabrik die sogenannte Herstellungsgenehmigung für die entsprechende Auflage übermittelt. Von den Fabriken (Presswerken) erhält die austro mechana monatlich Kontrollmeldungen über alle Fertigungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nimmt, und senden Sie uns daher Ihre Anmeldung so früh wie möglich.
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